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Ordonnanzgewehr

Diese Disziplin wird mit ehemaligen Militärgewehren geschossen.

Ordonnanzgewehr 100 m
 

Waffe: Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen

Munition: Handeslübliche, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen.

Scheiben: Breite des Ringes 10 = 50 mm, der Ringe 1 - 9 = je 25 mm.

Entfernung: 100 m.

Anschlag: Liegend freihändig - stehend freihändig. Im Liegendanschlag darf ein Gewehrriemen (Tragriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, verwendet werden.

Programme: 40 Schuß bestehend aus 2 Serien liegend à 10 Schuß und aus 2 Serien stehend à 10 Schuß (Regel 1.58 SpO).

K98k (Deutschland)
K31 (Schweiz)
Mosin Nagant Rifle (Russland)