Böllerschießen heute:
Vor das Schießen mit Böllern hat der Gesetzgeber jede Menge Hürden gebaut, um Missbrauch Einhalt zu gebieten und damit die Gesundheit von Dritten zu schützen.
Ein Böllerschütze muss heutzutage:
- zuverlässig sein (Führungszeugnis)
- fachkundig sein (Prüfung in Theorie und Praxis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes)
- ein Mindestalter von 21 Jahren haben
- körperlich und geistig geeignet sein (Insbesondere sollte der Körper des Schützen durch ein höheres Eigengewicht in der Lage sein, den enormen Rückstoß der Böller zu absorbieren. Diese Voraussetzung erfüllen viele unserer Schützen, wie die Bilder zeigen).
Geschossen wird heute vorwiegend mit folgenden Böllerarten:
- Handböller (dieser sieht einer überdimensionierten Pistole ähnlich)
- Schaftböller (ähnelt einem kurzen Gewehr)
- Standböller (kurzes Rohr, das senkrecht auf dem Boden steht)
- Kanonen (kennt jeder aus Seeräuberfilmen)
Alle verwendeten Böller müssen vor dem ersten Gebrauch durch ein staatliches Beschussamt auf Zuverlässigkeit geprüft werden. Diese Prüfung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Geladen wird je nach Böllerart mit unterschiedlichen Mengen von Schwarzpulver und Verdämmungsmitteln wie Filz, Kork, Papier oder ähnlichem.
Je nach Art und Reichweite der Böllerverdämmung werden unterschiedliche Sicherheitsabstände zu den Zuschauern ausgewiesen, die diese auch stets zu ihrer eigenen Sicherheit einhalten sollten.
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